Der Weg in die (journalistische) Freiheit – Studium beendet, Journalistenschule absolviert – und nun?
Dass eine redaktionelle Festanstellung leider mittlerweile dem sprichwörtlichen Sechser im Lotto gleichkommt, hat sich unter journalistischen Berufseinsteigern längst herumgesprochen. Ob bei Print, Rundfunk oder Online – am Anfang stehen oft Engagements als freier Journalist.
Die erfolgreiche Existenz als freier Journalist erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
Zum einen müssen natürlich Auftraggeber gewonnen werden – das bedeutet geschickte Selbstvermarktung, Aufbau eines Netzwerks aus persönlichen Kontakten sowie den Erwerb von gefragtem Spezialwissen.
Neben der „sozial-fachlichen“ Dimension betrifft dies aber auch den finanztechnischen Bereich. Freie Journalisten bekommen nicht automatisch ihren Lohn überwiesen, sondern arbeiten auf Rechnung. Sie müssen sich auch selbst um die Vorsorge für Alter, Krankheitsfall sowie Berufsunfähigkeit kümmern.
Dem steht ein Mehr an Freiheit und Selbstbestimmung im beruflichen Alltag gegenüber – quasi als „Ausgleich“ für das erhöhte persönliche Risiko, das alle Freiberufler zu tragen haben. Um diese Freiheit wirklich genießen zu können, sollte der freie Journalist bei der Anmeldung seiner Tätigkeit allerdings einige Punkte beachten.
An erster Stelle steht immer die Anmeldung der ausgeübten Tätigkeit bei der örtlichen Finanzbehörde. Dies geschieht über einen mehrseitigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem unter anderem Angaben zur Art der Beschäftigung sowie zu den erwarteten Einkünften gemacht werden. Dabei wird das deutsche Steuerrecht seinem Ruf leider gerecht – es ist alles andere als einfach. Beispiel gefällig?
Eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit der Anmeldung lautet etwa: Kann/soll ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Diese Regelung befreit auf Wunsch alle, deren Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Das kann durchaus einen Wettbewerbsvorteil darstellen, falls der Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Denn auf den Betrag, den der „freie Kleinunternehmerjournalist“ seinem Auftraggeber in Rechnung stellt, wird keine Umsatzsteuer mehr draufgeschlagen. Allerdings entfällt dann auch die Möglichkeit, jene Mehrwertsteuerbeträge vom Finanzamt zurückzufordern, die bei Investitionen in Arbeitsmaterial (vom Bleistift bis zum Laptop) anfallen. Wer zu Beginn seiner freiberuflichen Tätigkeit viel Equipment anschaffen möchte, kann daher ohne Kleinunternehmerregelung besser wegkommen.
Aufgrund solcher und weiterer Entscheidungsprobleme („Wie mache ich eigentlich meine Steuererklärung?“) empfiehlt sich die Teilnahme an einem Gründerseminar, wie es von Arbeitsagenturen oft kostenlos angeboten wird. Oder aber gleich ein Gespräch mit dem Steuerberater. Das ist zwar nicht umsonst, aber vom Fachmann gibt es oftmals wertvolle Ratschläge, die im Endeffekt bares Geld wert sind. Sehr beliebt (weil verständlich geschrieben und ebenfalls gratis) sind auch die Steuertipps für Autoren und Journalisten aus dem Haufe-Verlag.
Deutlich weniger komplex ist dagegen der zweite gesetzlich zwingend vorgeschriebene und zugleich absolut empfehlenswerte Schritt für angehende freie Journalisten.
Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde ins Leben gerufen, um Kreativschaffenden eine arbeitnehmerähnliche soziale Absicherung zu bieten.
Bei einem Angestelltenverhältnis teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zu Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in etwa zur Hälfte. Freiberufler hingegen müssen grundsätzlich die Gesamtlast selbst tragen – es sei denn, sie sind Mitglied bei der KSK. Dann übernimmt diese den Arbeitgeberanteil.
Die Anmeldung geschieht über die zuständige Künstlersozialkasse. Auch hierbei müssen Angaben zur Art der Beschäftigung sowie zum geschätzten Einkommen gemacht werden (nach dem sich die monatlichen Beiträge bemessen). Zusätzlich werden Nachweise gefordert, um die angegebene Beschäftigung auch zu belegen. Im Falle von Journalisten können dies beispielsweise Honorarabrechnungen oder Rahmenverträge sein. Das bedeutet allerdings, dass die (hauptberufliche) Tätigkeit als freier Journalist bereits ausgeübt wird.
Bis auf die Anmeldung ist hier allerdings kaum Bürokratie im Spiel; auch ein komplizierter Versicherungswechsel ist nicht nötig. Die bestehende gesetzliche Krankenkassenmitgliedschaft bleibt bestehen – die KSK übernimmt lediglich den Arbeitgeberanteil und überweist ihn an die Krankenversicherung des Journalisten. Dadurch reduziert sich der Versicherungsbeitrag de facto um die Hälfte!
Wer privat krankenversichert ist, kann sich als Berufsanfänger oder später als Höherverdienender von der Versicherungspflicht befreien lassen und erhält einen Beitragszuschuss.
Journalistenverbände bieten wesentlich mehr als den bekannten Presseausweis. Sie verstehen sich auch als Netzwerk, in dem sich Journalisten untereinander austauschen. Insbesondere „Neulinge“ können hier vom Wissen und der Erfahrung altgedienter Journalisten profitieren. Zudem bieten die Berufsverbände regelmäßig Informationsveranstaltungen an, die das Leben als freier Journalist ungemein erleichtern können. Bisweilen ergeben sich auch Chancen auf neue und spannende Engagements.
Angesichts dessen erscheinen die geringen Monatsbeiträge für eine Mitgliedschaft als überaus lohnenswerte Investition, die zudem steuerlich als Werbungskosten absetzbar ist.
Journalistenverbände fordern von Neumitgliedern Tätigkeitsnachweise wie etwa Honorarabrechnungen oder Belegexemplare (z. B. Scans, Audio- und Videomitschnitte von eigenen Veröffentlichungen). Auch hier muss die Tätigkeit als freier Journalist also bereits ausgeübt werden.
Ein leidiges Thema – die Altersvorsorge. Besonders bei Berufsanfängern genießt sie oftmals keinen besonders hohen Stellenwert. Zumal die Anfangsgehälter meist nicht allzu üppig ausfallen. Viel Geld zum Beiseitelegen bleibt in der Regel gar nicht übrig.
Dennoch: Gerade Freiberufler sollten lieber früher als später damit beginnen, finanzielle Vorsorgen für Krankheitsfall und Alter zu treffen. Selbst wenn die Künstlersozialkasse die Rentenversicherungsbeiträge übernimmt – die gesetzliche Rente reicht heutzutage kaum noch aus, um im Alter auch nur das Existenzminimum zu sichern.
Private Vorsorge wird daher immer wichtiger.
In jungen Jahren, wenn die Arbeitskraft ihren „Lebenshöchstwert“ erreicht, fällt es im Normalfall wesentlich leichter, mit vertretbarer (bezahlter) Mehrarbeit Rücklagen aufzubauen.
Das sind eine ganze Menge Aspekte, die von angehenden Freischaffenden berücksichtigt werden sollten. Und gerade zu Beginn einer Journalistenkarriere erscheint die freiberufliche Existenz oft eher aus der Not geboren (mangels Chance auf Festanstellung).
Sobald jedoch die ersten Hürden genommen sind, entfaltet das freijournalistische Leben und Arbeiten oft seinen besonderen Charme: Unabhängigkeit, keine festen Bürozeiten – nicht wenige Journalisten verbringen ihre Karriere zufrieden und durchgehend als „Freie“!
Wer etwas Umsicht walten lässt und sich nicht unter Wert verkauft, kann daher als freier Journalist mit Sicherheit ebenso glücklich werden wie ein Redakteur in Festanstellung.