Gerichtsverfahren sind ein unabdingbarer Teil des Rechtsstaates. Die Transparenz der Justiz spielt für das Vertrauen der Bürger in die Rechtssprechung eine ganz entscheidende Rolle. Der Gerichtsreporter erfüllt somit eine wichtige Aufgabe, indem er die Öffentlichkeit vor Gericht herstellt.
Der Gerichtsreporter berichtet von jenen Verfahren, die das Interesse der Bürger wecken. Meistens sind dies zwar eher spektakuläre Strafverfahren (z. B. Anklagen gegen Jörg Kachelmann oder Uli Hoeneß bis hin zum NSU-Prozess), aber manchmal wird durchaus auch umfassend über Zivilverfahren (wie Leo Kirch gegen Deutsche Bank) oder sogar über verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (jüngst Annette Schavan gegen die Universität Düsseldorf) berichtet. Dem Journalisten kommt somit die schwierige Aufgabe zu, rechtlich komplizierte Sachverhalte sowohl verständlich als auch präzise darzustellen. Dies setzt ein fundiertes juristisches Fachwissen voraus. Um Sachverhalte für die Leserschaft verständlich erklären zu können, muss ein Journalist sie erst einmal verstanden haben.
Als eigenes Metier im weiten Feld des Journalismus hat sich die Berichterstattung aus den Gerichtssälen der Republik bereits seit den Anfängen der ersten Zeitungen etabliert. Verlage und Rundfunkanstalten, die dem Begriff des Qualitätsjournalismus ernst nehmen, verfügen über gut ausgebildete Gerichtsreporter, die das notwendige juristische Wissen auf der einen Seite mitbringen und auf der anderen Seite auch ihr journalistisches Handwerk aus dem Effeff beherrschen.
Wichtig ist, dass Journalisten sich nicht zum Spielball einer der beiden Prozessparteien degradieren lassen, sondern objektiv berichten. Während früher vor allem medienerfahrene Anwälte den Kontakt zu Journalisten im Interesse ihrer Mandanten gesucht haben, betreiben inzwischen auch Staatsanwaltschaften vermehrt Pressearbeit. Hier gilt für den Gerichtsreporter nichts anderes als für jeden anderen Journalisten: Höre Dir beide Seiten an und lasse dich von keiner vereinnahmen.
Zunehmend brisanter wird das Thema der Akkreditierung von Reportern bei Gericht, denn bei besonders spektakulären Verfahren übersteigt oft die Anzahl der um Akkreditierung bittenden Journalisten die Anzahl der Presseplätze. Hier kann ein Presseausweis dem Journalisten helfen, seine regelmäßige und dauerhafte journalistische Tätigkeit nachzuweisen.
Bild und Tonübertragungen aus dem Gerichtssaal sind bei Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen nicht zulässig. Ausnahme sind Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Eine gegen dieses Verbot im Jahr 2000 gerichtete Verfassungsbeschwerde von n-tv blieb erfolglos. Auch mit Zustimmung sämtlicher Prozessbeteiligter gilt nichts anderes. Ob Fotos vor Beginn der Verhandlung gemacht werden dürfen, entscheidet der Vorsitzende Richter.