Verbände sind Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen, die gemeinsame Interessen teilen und übereinstimmende Ziele verfolgen. Ihnen fällt die Aufgabe zu, die Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen und gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen.
Die Erscheinungsformen von Verbänden sind vielfältig: Sie reichen von Massenorganisationen wie etwa Gewerkschaften oder dem ADAC, die einem weiten Personenkreis offenstehen, bis hin zu branchenspezifischen Organisationen wie Fachverbänden für einzelne Wirtschaftszweige oder Handwerksberufe.
Verbände werden dem sogenannten „Dritten Sektor“ zugeordnet – in Abgrenzung zum Staat, der als „Erster Sektor“ hoheitliche Aufgaben (z. B. die Gesetzgebung) wahrnimmt, sowie dem Markt, der als „Zweiter Sektor“ vom Gewinnstreben bestimmt wird. Bei Verbänden handelt es sich dementsprechend in der Regel um Nichtregierungsorganisationen (NGOs); darüber hinaus verfolgt eine Vielzahl an Verbänden als Non-Profit-Organisation gemeinnützige Ziele.
In den Sozialwissenschaften wird häufig zwischen Verband und Verein unterschieden. Während für Verbände die zuvor genannte „weitere“ Definition gilt, werden Vereine eher als Zusammenschlüsse auf lokaler Ebene und mit geselligem Zweck (wie etwa Schützen- oder Sportvereine) betrachtet. Eine solche Unterscheidung ist allerdings willkürlich: So ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels deutschlandweit tätig, um die (wirtschaftlichen) Interessen von Verlegern und Buchhändlern zu vertreten.
Juristisch gesehen sind Verbände Vereine und unterliegen damit denselben Rahmenbedingungen – von der in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierten Vereinigungsfreiheit bis hin zu näheren Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier sind unter anderem die Voraussetzungen geregelt, unter denen eine Personengruppe einen rechtsfähigen Verein gründen kann, der als eigene juristische Person zu Geschäftshandlungen fähig ist.
Berufsverbände sind privatrechtliche Interessenvertretungen, in denen sich die Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe untereinander austauschen und nach außen hin geschlossen auftreten, um ihre Anliegen effektiver vertreten zu können. Für die Angehörigen bestimmter Berufszweige besteht eine gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Kammer (Ärztekammer, Industrie- und Handelskammer etc.), die die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat vertritt. Daneben nehmen Kammern für den Staat im Rahmen der Selbstverwaltung auch hoheitliche Aufgaben wahr.
Verbände verfügen oft über eine mehrgliedrige Organisation, um einen effektiven innerverbandlichen Willensbildungsprozess zu gewährleisten. Auf lokaler Ebene kann – je nach strukturellem Aufbau – vom Gemeindeverband als „unterster Ebene“ ausgehend oft weiter zwischen Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden unterschieden werden. Aufbauend darauf existieren auf Länderebene die Landes- und auf Bundesebene die Bundesverbände. Wenn mehrere Verbände sich zusammenschließen, bilden sie einen Dachverband.
Die Bundesrepublik Deutschland weist eine überaus vielfältige Verbandslandschaft auf, welche den politischen Prozess maßgeblich mitbestimmt. Allein auf Bundesebene sind derzeit (2013) über 2 100 Verbände als Interessengruppen in der so genannten „Lobby-Liste“ des Deutschen Bundestages verzeichnet. Aufgrund der Vielzahl an Sonderinteressen, um deren Durchsetzung sich die Verbände bemühen, wird bisweilen gar vom Verbändestaat gesprochen – verbunden mit der Befürchtung, dass durch ausufernden Lobbyismus der politische Blick für das Gemeinwohl getrübt werden könnte.
In der Tat befinden sich Verbände und Politiker in einem stetigen Informations- und bisweilen auch personellen Austausch. Besonders deutlich wird dies bei den „weltanschaulich geprägten“ Verbänden: So stehen die Gewerkschaften traditionell den linken politischen Strömungen nahe und galten lange Zeit als „typische“ Parteigänger der Sozialdemokraten, wohingegen Industrie- und Wirtschaftsverbände tendenziell eher die Nähe zu konservativen und liberalen Politikern suchen (und umgekehrt). Die enge Nähe zwischen Parteien und Verbänden birgt dabei eine gewisse Gefahr von Interessenkollisionen: Während Verbände bemüht sind, durch politische Einflussnahme ihre Sonderinteressen durchzusetzen, sollen Parteien letztlich das Funktionspersonal stellen, welches etwa als gewählte Abgeordnete für das Wohl der Gesamtbevölkerung eintritt.
Es darf dabei allerdings keinesfalls übersehen werden, dass Verbände auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des politischen Systems leisten. Sie „bündeln“ letztlich die vielfältigen Meinungen ihrer Mitglieder zu mehrheitsfähigen Ansichten und tragen diese an politische Verantwortungsträger heran; eine Vielzahl an Einzelmeinungen wird so auf ein überschaubares und praktisch handhabbares Maß reduziert.